Sachverständiger Moers
Thomas Buchholz
Bausachverständiger und Baugutachter
Heinrich-Mann-Straße 5247447 Moers
Tel: 0203 395 117 90
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Qualifikation
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Zertifizierter Sachverständiger für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken ISO 17024 – certcouncil.eu
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Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
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Zertifizierter Sachverständiger für Feuchte- & Schimmelpilzschäden ISO 17024 – certcouncil.eu
Frank Tekook
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0203 395 117 90Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Staatlich geprüfter Hochbautechniker
- Zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden ISO 17024 – certcouncil.eu
- Gutachter für Schäden an Gebäuden (SAA) mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Feuchte- und Schimmelpilzschäden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo)
- Verbandsgeprüfter Bausachverständiger für Immobilienbewertung und Schäden an Gebäuden (Vereinigung zertifizierter Sachverständiger in der Europäischen Union)
- Sachkundiger Asbestsanierung nach TRGS 519 Anlage 3 & Gefahrstoffverordnung
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Marco Allekotte
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0203 395 117 90Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Dipl. Ing. Architekt
- Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Zertifizierter Energieeffizienz-Experte KfW
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
Volkan Memili, B. Eng.
Bausachverständiger und Baugutachter
Tel: 0203 395 117 90Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Qualifikation
- Bauingenieur (B. Eng.)
- Sachkundiger für Schäden an Gebäuden mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundiger für Immobilienbewertung mit TÜV Rheinland geprüfter Qualifikation
- Sachkundezertifizierung Bauthermografie von TÜV Rheinland
- Sachkundiger für Abbruch-, Sanierungs- und Instandhaltungsarbeiten (ASI-Arbeiten) an alten Mineralwollen und Asbest nach TRGS 521 & TRGS 519
- Sachkundiger für die Prüfung und Wartung von Feuerschutztüren und Feststellanlagen nach MBO/BGI-DGUV/ASR/DIBt-Rl und DIN 14677
Bauexperts ist eine Sachverständigenorganisation von freiberuflichen Bauberatern. Im Großraum Moers stehen Ihnen:
- Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz
- Herr Frank Tekook
- Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Marco Allekotte
- Herr Volkan Memili, B. Eng.
Sachverständiger mit geprüfter Qualifikation
Bei Bauexperts finden Sie Sachverständige, die ihre Qualifikation nachgewiesen haben und regelmäßig an Weiterbildungen teilnehmen.
Wir bieten unseren Kunden Dienstleistungen in allen gutachterlichen Bereichen an. Transparent und auf hohem Qualitätsniveau. Unsere Sachverständige und Gutachter sind auf ihre besondere Sachkunde, praktische Erfahrung und persönliche Integrität geprüft. Alle unsere Sachverständigen werden zentral geschult und arbeiten einheitlich nach Qualitätskriterien. So stellt Bauexperts sicher, dass die Ergebnisse nachvollziehbar und reproduzierbar sind.
Bei Sachverständigen von Bauexperts erhalten Sie stets unabhängige, unparteiische und fachlich kompetente Leistungen.
Nutzung von Qualitätshinweisen als Sachverständiger
Sachverständige benutzen häufig zusätzliche Hinweise und Bezeichnungen, um ihre Qualität zu unterstreichen oder sie zu begründen. Die Gerichte haben in diesem Zusammenhang folgende Fälle als irreführend angesehen:
- die Benutzung der Bezeichnung vereidigter Sachverständiger, ohne jemals vereidigt gewesen zu sein ist irreführend: Der betreffende Sachverständige war lediglich vom Gericht in einem einzelnen Fall auf die Richtigkeit seiner Aussage vereidigt worden.
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich verpflichteter Sachverständiger von einem Sachverständigen, der vor einem Notar die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, er werde seine Gutachten stets nach bestem Wissen und Gewissen erstatten ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung Bundesprüfer für einen Sachverständigen, der als Mitglied des Bundes philatelistischer Prüfer Briefmarken auf Echtheit prüft, weil diese Bezeichnung irrigerweise auf eine staatliche Stelle hinweist ist irreführend.
- die Benutzung der Bezeichnung vom Gericht bestellt von einem Sachverständigen, der von Gerichten häufig zur Erstattung eines Gutachtens zum Sachverständigen bestellt worden war ist irreführend. Gleiches gilt für die Bezeichnung Gerichtssachverständiger.
- die Benutzung der Bezeichnung gerichtlich zugelassener Sachverständiger ist irreführend;
- die Benutzung der Bezeichnung amtlich zugelassener Sachverständiger für Lebensmitteluntersuchungen ist irreführend, weil dieser Sachverständige nur für die amtliche Untersuchung von Gegenproben zugelassen ist;
- die Benutzung der Bezeichnung eidesstattlich zur Einhaltung der Sachverständigenordnung verpflichtet ist unlauter, weil sie den irrigen Eindruck erweckt, als sei der Sachverständige öffentlich bestellt und vereidigt
- die Benutzung der Bezeichnung Gerichtsgutachter ist unlauter, weil der falsche Eindruck einer Anerkennung durch eine staatliche Institution hervorgerufen wird.
- die Benutzung der Bezeichnung Sachverständiger für Bauwesen ist irreführend, weil der Verkehr unter dieser Bezeichnung eine Befähigung des Werbenden in dem gesamten Baubereich unterstellt.
- die Benutzung der Bezeichnung zugelassen als Sachverständige bei allen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ist irreführend, weil es eine solche Zulassung nicht existiert
- die Benutzung der Bezeichnungen Sachverständiger für Bauwesen, Geprüfter Bausachverständiger und Fortbildungsakademie für Bausachverständige ist unzulässig, weil eine Einzelperson in keinem Fall auch nur ansatzweise über die vom Bundesgerichtshof geforderte überdurchschnittliche Sachkunde in allen das Bauwesen umfassenden Sachgebieten verfügen kann
Örtliche Nähe
Sachverstand. Ganz nah!
Unsere Bausachverständigen haben ihr Büro immer in Ortsnähe. Dipl.-Ing. Herr Thomas Buchholz, Herr Frank Tekook, Dipl.-Ing. (Architekt) Herr Marco Allekotte, Herr Volkan Memili, B. Eng., können Ihnen daher auch als Ortskundige behilflich sein (z.B. Entwicklung der Immobilienmarktpreise in Moers, behördliche Anlaufstellen etc.). Insbesondere wenn Sie nicht aus Moers kommen bzw. sich nicht in Moers auskennen, ist eine ortskundige Person ein großer Vorteil für Sie. Unser Motto „Sachverstand. Ganz nah“ können Sie also wörtlich nehmen!
Moers - Regionale Kurzinfo für Ortsfremde
Moers ist eine Stadt in Nordrhein-Westfalen und gehört zum Kreis Wesel. Die Stadt hat ca. 104.000 Einwohner und ist in 3 Stadtteile gegliedert: Moers, Kapellen, Rheinkamp. Diese 3 Stadtteile bestehen wiederum aus weiteren 22 Ortsteilen. Auch die Lage der Stadt ist nicht schlecht denn Moers hat eine verkehrsgünstige Lage zu den Niederlanden und zum Ruhrgebiet.
Das Leben in Moers hat eine Mischung, die keine andere Stadt in der Region hat. Moers wird auch als Einkaufsstadt genannt und ist auch für Besucher der Stadt interessant. Viele Geschäfte, attraktive Modehausketten, eine malerische Altstadt, Einkaufsstraßen, Freizeitparks und mehr findet man hier. Was außerdem für Touristen interessant sein kann ist das Schloss und der Schlosspark. Diese beiden sind besondere Markenzeichen der Stadt. In der Innenstadt befindet sich ein schöner Park mit englischen Landschaftsgärten. Wer gerne wandert kann in Moers mit dem Fahrrad aber auch zu Fuß vieles schöne zu sehen bekommen: ausgedehnte Waldgebiete, Moor-, Heide- und Seenlandschaften und vieles mehr.